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Flächenausdehnung begrenzen
Die weitere Flächenausdehnung des Ortes belastet die kommunale Infrastruktur und mindert die örtliche Lebensqualität. Neue Baugebiete dürfen daher nicht erschlossen werden, solange bestehende Wohngebiete den Bedarf noch decken können.
Keine Wohnparks am Siedlungsrand
In neuen Baugebieten am Siedlungsrand dürfen keine zusätzlichen Wohnparks entstehen. Großzügige Grundstücke von 700-800 qm sollen sich in die stark durchgrünte Neuenhagener Siedlungsstruktur einpassen, den Gärten eine ökologische Funktion ermöglichen und einen Übergang zur noch vorhandenen Feldflur schaffen.
Flächensparendes Bauen
Innerörtlich unterstützen wir punktuell flächensparende Bauprojekte, wenn ein guter Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr vorhanden ist, wenn sie besonders ressourcenschonend sind, wenn sie einen architektonischen Zugewinn für die örtliche Umgebung bedeuten oder wenn es sich um Baugemeinschaften mit besonderen sozialen Zielen handelt.
Bebauungspläne durch Gemeindeverwaltung entwickeln lassen
Aktuell werden bei Bauprojekten Bebauungspläne von den InvestorInnen erstellt. Wir fordern die Erstellung von Bebauungsplänen durch die Gemeindeverwaltung, damit gemeindliche Ziele gegenüber wirtschaftlichen Einzelinteressen leichter durchgesetzt werden können.
Wohnen in Neuenhagen
Die Gemeinde verfügt über einen kommunalen Wohnungsbestand. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Bestand bezahlbar, barrierefrei und generationsübergreifend gestaltet wird.
Wir fordern von der Gemeinde Bemühungen, die allgemeine Entwicklung des Wohnungsangebotes in Neuenhagen den Anforderungen des demografischen Wandels entsprechend zu lenken.
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