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Die Trainierbahn an der Hönower Chaussee ist für Neuenhagen und seine Umgebung ein sehr wichtiges Naherholungsgebiet und übt zudem eine ökologische und klimatische Pufferfunktion für den Ort aus. Wir engagieren uns dafür, dass die Trainierbahn nicht in Privatbesitz übergeht und für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich bleibt.
Kleine Waldflächen im bebauten Ortsbereich (z.B. das Wäldchen am Haus der Begegnung und des Lernens, die Waldbereiche im Erpetal u.a.) sollen erhalten bleiben und müssen geschützt werden. Die Waldflächen zwischen Elisenhof und Fredersdorf sollen in Abstimmung mit den Eigentümern zu naturnahen Laubwäldern mit Erholungsfunktion umgebaut werden.
Für die Unterhaltung der Gewässer in Neuenhagen ist der Wasser- und Bodenverband Stöbber-Erpe zuständig. Die Gemeinde Neuenhagen soll sich beim Verband dafür einsetzen, dass eine naturnahe Unterhaltung für das Neuenhagener Mühlenfließ durchgeführt wird. Eine naturnahe Bewirtschaftung des Mühlenfließes schont auch den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, da die Kosten des Wasser- und Bodenverbandes grundsätzlich auf alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde umgelegt werden.
Die zurzeit gültige Baumschutzsatzung für Neuenhagen sollte in einigen Punkten verbessert und konsequenter eingehalten werden, um den Gartenstadtcharakter des Ortes langfristig zu erhalten. Obstbäume und die für Bienen wichtigen Weiden und Robinien sollen als Ersatzpflanzungen zugelassen werden. Pflanzauflagen nach Ausnahmegenehmigungen zur Fällung von Bäumen müssen besser kontrolliert werden, Verstöße gegen die Baumschutzsatzung konsequenter geahndet werden.
Die für Neuenhagen typische Alleenbepflanzung muss erhalten und ergänzt werden. In überalterten Alleen soll es keine Komplettfällungen, sondern nur unvermeidliche Bedarfsfällungen mit anschließender Lückenbepflanzung geben. Gerade die ökologisch wertvollen alten Alleebäume sind für Neuenhagen besonders ortsprägend. Ihre möglichst lange Erhaltung muss daher im Zweifelsfall Vorrang vor einem einheitlichem Alterszustand einer Allee haben.
Einzeln stehende Bäume auf öffentlichen Grundstücken müssen aufgrund ihrer ortsbildprägenden Bedeutung geschützt werden. Um die Voraussetzung für den Erhalt von Großbäumen zu geben, sollen kommunale Grundstücke vor einem eventuellen Verkauf nicht geteilt werden, wenn ihre Fläche weniger als 1.000 m2 beträgt.
Wir wollen die Flächen zwischen der Neuenhagener Trainierbahn und dem Erpetal entlang des Gruscheweges verbinden. So kann aus den beiden wichtigsten naturnahen Gebieten Neuenhagens ein zusammenhängendes Biotop aus Grünland und Gehölzen geschaffen werden. Hierin könnten nicht nur Wildtiere wandern. Ein Wegenetz würde auch den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, dieses Biotop für sich zur Naherholung zu erschließen. Die Mittel zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen bei Baumaßnahmen in der Gemeinde bestritten werden.
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