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Bei der Bundestagswahl hat jeder 2 Stimmen: Erst- und Zweitstimme. Auch wenn der Name scheinbar eine Reihenfolge vorzugeben scheint: Beide Stimmen haben jeweils eine stark unterschiedliche Bedeutung.
“Zweitstimme”
Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die wirklich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Nur mit der Zweitstimme kann die Stärke der im Bundestag arbeitenden Fraktion festgestellt werden. Die Zweitstimme bestimmt, welche schon vorher festgelegte Liste von Kandidaten in den Bundestag einzieht. Allerdings können manchmal durch Überhangmandate zusätzliche Sitze gewonnen werden.
“Erststimme”
Mit der Erststimme wird ein (Direkt-)Kandidat eines Wahlkreises gewählt, wenn er mehr Stimmen bekommt als andere Bewerber desselben Wahlkreises erreichen. Er muss dazu nicht über 50% kommen (relative Mehrheit), es reicht einfach, wenn er im Vergleich zu jedem anderen Bewerber die meisten Stimmen erhält. Dieser Kandidat zieht damit sofort in den Bundestag ein.
Aber man bestimmt damit nicht die Stärke einer Fraktion, sondern tauscht nur einen Kandidaten von der Landesliste gegen den derzeitigen Wahlkreiskandidaten.
Die Erststimme reicht also nicht aus, die Partei zu stärken. Dazu ist dann die “Zweitstimme” nötig.
Überhangmandat
Wenn eine Partei durch Direktmandate nun mehr Mandate erreicht als ihr durch das errechnete Verhältnis an Sitzen zusteht, kommt es zu Überhangmandaten, also mehr Sitzen als das Zweitstimmenergebnis eigentlich zulassen würde. Das Resultat sind dann mehr Abgeordnete im Bundestag.
Fazit
Wer eine Partei oder Fraktion stärken will, kreuzt die Liste dieser Partei in der Zweitstimme an.
Soll darüber hinaus der Kandidat im eigenen Wahlkreis gestärkt werden, so ist die Erststimme anzukreuzen.
Wir, im Kreisverband Märkisch-Oderland, wollen unsere Partei, Bündnis90/Die Grünen, im Bundestag stärken. Deswegen ist hier die Zweitstimme nötig. Zusätzlich wollen wir unsere lokalen Interessen in Berlin vertreten sehen. Dafür sind unsere Direktkandidaten von uns aufgestellt worden. Sie kann man mit der Erststimme wählen.
Gehen Sie wählen! Beide Kreuze für Bündnis90/Die Grünen.
Weiterführende Links
Quelle: www.gruene-frg.de/bundestagswahl-2009/was-bedeutet-erst-und-zweitstimme
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Tags: Überhangmandat, Bundestagswahl 2009, Landtagswahl Brandenburg 2009, Erststimmen, Zweitstimmen
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