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19.10.13 –
Wie wir der Presse entnehmen konnten, wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst in Teilen des Landkreises neu geregelt. Da die Rettungsdienst MOL GmbH in diesen Regionen die Aufgabe übernimmt, gibt es es eine Änderung bei der Daseinsvorsorge als Aufgaben des Landkreises. Von Seiten der Ärzteschaft gibt es Kritik an dieser Aufgabenverlagerung. Es werden Vor- und Nachteile für die Patientinnen und Patienten mit finanzielle Auswirkungen diskutiert.
Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Vorbereitung- und Beteiligungsverfahren der Umstellung
1.1 Seit wann hatte der Landkreis Kenntnis von der geplanten Reform des Bereitschaftsdienstes in
Teilen von Märkisch Oderland?
1.2 Sind im Vorfeld alle rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Reform ergeben, ausgeräumt
worden? (Haben Ärzte, die nicht mehr in ihren niedergelassenen Gebieten als Rettungsärzte tätig
werden, Versicherungsschutz, gibt es Regelungen zu Leichenschauen usw.)
1.3 Ist eine Probezeit für die jetzt neu praktizierte Reform vorgesehen?
1.4 Wie wurden die betroffenen Bereitschaftsärzte in den Planungsprozess eingebunden?
1.5 Welche Gremien haben über die relativ rasche Umsetzung (bereits zum 1.10.2013) entschieden?
2. Interessenlage
2.1 Welche monetären Interessen stehen hinter der Umstellung? Wer wünschte die
Umstrukturierung?
2.2 Welche Auswirkungen (Vor- und Nachteile) ergeben sich aus der Sicht der Patientinnen und
Patienten?
2.3 Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Landkreis?
3. Veränderte Rolle und verändertes Ausgabenspektrums der Rettungsdienst GmbH
3.1 Welche Herausforderungen ergeben sich für den Landkreis aus der Tatsache, dass der
Rettungsdienst, dessen primäres Ziel die Stabilisierung vor Ort und der komplikationslose
Transport ins nächste Krankenhaus in dringenden Notfällen ist, parallel den kassenärztlichen
Bereitschaftsdienst, dessen Primärziel die ambulante Behandlung vor Ort ist, ausüben soll?
3.2 Wer genau ist der Träger der für die Rettungsdienstes GmbH MOL zusätzlichen Aufgabe
Bereitschaftsdienst ? Gehören die regionalen Krankenhäuser mit zur Trägergemeinschaft?
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Wie wird sichergestellt, dass die ambulant behandeltern Fälle der Kasse gegenüber nicht mit den
üblichen Gebührensätzen für Notarzteinsatz (158,- 1 + Kilometergebühren) pro Hausbesuch abgerechnet werden?
4.2 Sind die großen Krankenkassen über die möglicherweise zu erwartenden Kostensteigerung
durch Mehreinweisungen von Patienten informiert worden und sind sie einverstanden?
4.3 Wie erklären die Entscheidungsträger die Verschiebung von geldlichen Mittel aus dem Topf des
kassenärztlchen Bereitschaftsdienstes in den notärztlichen Rettungsdienst?
4.4 Ist nachfolgend die Senkung der Bereitschaftsdienstumlage für die Vertragsärzte geplant?
4.5 Wer finanziert wie die zusätzlichen Einsätze des Rettungsdienstes, der samt seiner Finanzierung
eigentlich als Teil der Daseinsvorsorge der Länder geregelt wird? Finanziert die kassenärztliche
Vereinigung bei einer solchen Regelung die Aufgaben des Landkreises mit? | Antwort des Landrates Schmidt
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