10.12.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
ich bitte um Beantwortung meiner Frage zu nachfolgender Angelegenheit:
Das Areal der Rennbahn Hoppegarten ist neben dem Denkmalschutz für die Aufbauten aktuell durch die Rechtsverordnung über die Erklärung von Landschaftsteilen zum Landschaftsschutzgebiet "Niederungssystem des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Vorfluter" sowie zu den Naturschutzgebieten "Langes Elsenfließ und Wegendorfer Mühlenfließ", "Wiesengrund", "Neuenhagener Mühlenfließ" und "Erpetal" vollumfänglich zu Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet erklärt. Es gibt Überlegungen . . . Link zum PDF-Dokument
Link-Liste:
Kategorie
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]
Frauen leisten den überwiegenden Teil unbezahlter Sorgearbeit in Deutschland. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des [...]