25.02.15 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
nach unsrer Kenntnis erhalten Flüchtlinge aktuell nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzen und lebensbedrohlichen Gesundheitsstörungen eine medizinische Behandlung. In Brandenburg ist dazu die vorherige Beantragung eines Krankenscheines notwendig. Zum einen ist die Beantragung und Abrechnung von medizinischen Leistungen mit den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte sehr kompliziert und mit einem immensen bürokratischen Aufwand verbunden. Zum anderen ist der Zwang, einen Krankenschein für jede einzelne Behandlung bei einer Behörde beantragen zu müssen, für die Asylsuchenden stigmatisierend und belastend. Diese Praxis kann zu erheblichen Verzögerungen bei der ärztlichen Versorgung führen . . . Link zum vollständigen Text "Anfrage zur digitalen Krankenkassenkarten für Flüchtlinge („Bremer Modell“)" [PDF-Dokument]
Antwort des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt [Link zum PDF-Dokument]
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