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Durch das bundesdeutsche Wahlrecht könnten Zweitstimmen unerwünschte Wirkungen haben (Stichwort: "Negatives Stimmgewicht")
Negatives Stimmgewicht:
Unter normalen Umständen sollte eine Wahlempfehlung lauten: Wählen Sie die Partei, die Ihnen am besten gefällt, denn dies sollte dieser Partei zumindest nicht schaden. Allerdings gilt dies nicht für das Bundestagswahlsystem. Hier schaden abgegebene Stimmen regelmäßig der gewählten Partei.
Wenn in einem Bundesland Überhangmandate möglich sind oder auftreten, können Zweitstimmen der gewählten Partei schaden bzw. nicht erhaltene Zweitstimmen der Partei Zusatzmandate bescheren. Für die Wähler bedeutet dies, dass es in den betroffenen Bundesländern keinen Sinn macht, dieser Partei die Zweitstimme zu geben.
Ausgangslage Brandenburg:
Nachdem die SPD in Brandenburg schon 1994, 1998 und 2005 Überhangmandate erringen konnte und dies 2002 nur um wenige hundert Stimmen verpasste, sind auch in diesem Jahr SPD-Überhangmandate gut möglich.
Tipps:
Für Anhänger der SPD gilt: Erststimme SPD. Die Zweitstimme könnte aufgrund der möglichen Gefahr eines negativen Stimmengewichts an GRÜNE oder DIE LINKE gehen, um einer Mehrheit für Schwarz-Gelb entgegenzuwirken.
Quelle und mehr Infos unter: www.wahlrecht.de/bundestag/2009/negatives-stimmgewicht.html
Mit sonnigen Grüßen
Michael Jungclaus
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Hohe Allee 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
Mobil: 0179/ 249 2006
Web: www.MichaelJungclaus.de
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