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Sehr geehrter Herr Landrat,
Auf der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 25.1.2017 wurde darüber informiert, dass der Landkreis im Fall von zwei naturschutzrelevanten Flächen landwirtschaftlichen Käufern gegenüber nicht-landwirtschaflichen Käufern (Naturschutzverbänden) bei der Ausübung des Vorkaufrechts beigestanden hat, dafür von letzteren verklagt wurde, und schließlich das Gerichtsverfahren gewonnen habe. (s. Auch MOZ vom 30.1.2017)
Vor diesem Hintergrund fragen wir zum Verfahren in naturschutzrechtlichen Fällen wie diesen: . . . Link zum vollständigen Text "Kreistagsanfrage: Zu Vertragslaufzeiten bei GU und WV im Landkreis MOL" [PDF-Dokument]
Antwort des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt [Link zum PDF-Dokument]
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