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In einem Leitartikel zum Thema „Klimaschutz in Kommunen – Perspektiven und Finanzierung“ erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund unlängst, dass den Städten und Gemeinden eine - Zitat - „herausragende Bedeutung bei der praktischen Umsetzung der CO2-Reduktionsziele“ - Zitat Ende - zukommt. So gäbe es zahlreiche kleinere Gemeinden, die die ihren Energiebedarf bereits heute zu 100 % aus erneuerbaren Quellen deckten.
Frage 1: Welche Strombezugsverträge hat die Gemeinde mit welchen Stromversorgungsunternehmen abgeschlossen, welche Energiedienstleistungen hat sie an Dritte vergeben?
Antwort: Die Gemeinde hat mit der e-on - edis einen Stromliefervertrag, eine Energiedienstleistung an Dritte ist nicht vergeben.
Frage 2: Welche Laufzeiten haben die Strombezugsverträge und zu welchem Datum laufen sie aus?
Antwort: Die Gemeinde hat Jahresverträge die zum Jahresende kündbar, bzw. verhandelbar sind.
Frage 3: Mit welchen zusätzlichen Kosten müsste die Gemeinde voraussichtlich rechnen, wenn sie künftig Strom aus regenerativen Energiequellen beziehen würde?
Antwort: Der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde liegt derzeit bei 16,20 ct/Kwh für die Gemeinde, bei diesem Preis sind bereits 2,05 ct/kWh Ökosteuer enthalten.
Der Arbeitspreis für 100% Energie aus Erneuerbaren Energien liegt bei 21,30 ct/Kwh (Tarif: eon-edis Power Natur).
Die Mehrkosten im Jahr würden bei dem derzeitigen Verbrauch bei ca. 27.590 Euro liegen. Eventuelle Kostensteigerungen und neu in Betrieb zu nehmende Objekte sind nicht berücksichtigt.
Frage 4: Sofern hierzu noch keine Aussagen möglich sind: Wird die Gemeindeverwaltung den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien prüfen und der Gemeindevertretung einen Bericht vorlegen?
Antwort: Aussagen in Antwort 3 dargestellt.
Anlage zur Anfrage: Anlage: Leitartikel „Klimaschutz in Kommunen – Perspektiven und Finanzierung“ von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Berlin
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