Sehr geehrter Herr Landrat,
ich bitte um Beantwortung meiner Frage zu nachfolgender Angelegenheit:
Das Areal der Rennbahn Hoppegarten ist neben dem Denkmalschutz für die Aufbauten aktuell durch die Rechtsverordnung über die Erklärung von Landschaftsteilen zum Landschaftsschutzgebiet "Niederungssystem des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Vorfluter" sowie zu den Naturschutzgebieten "Langes Elsenfließ und Wegendorfer Mühlenfließ", "Wiesengrund", "Neuenhagener Mühlenfließ" und "Erpetal" vollumfänglich zu Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet erklärt. Es gibt Überlegungen . . . Link zum PDF-Dokument
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