Sehr geehrter Herr Landrat,
laut der 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG § 58), welche seit dem 1. April 2014 in Kraft ist, sind Mastbetriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als . . .Link zum vollständigen Text "Anfrage zur Antibiotika-Erfassung im Landkreis" [PDF-Dokument]
Antwort des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt [Link zum PDF-Dokument]
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