08.11.07 –
Einreicher: Fraktion Gip
Betreff: Schutz wertvoller Baumbestände innerhalb Neuenhagens
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt Vorschläge zu unterbreiten, um eine Bebauung folgender Flurstücke zu verhindern:
Flur 11 - Flurstück 306 - Vogelsdorfer Straße
Flur 11 - Flurstück 309 - Südring
Flur 21 - Flurstück 470 - Kinzigsteg
Flur 21 - Flurstück 474 - Kinzigsteg
2. Bis zur Unterbreitung eines Lösungsvorschlages mit Billigung der Gemeindevertretung gilt eine Veränderungssperre für diese Flurstücke.
Sachverhalt:
Im jetzt laufenden Agendaprozess bekennt sich die Gemeinde zum Schutz wertvoller Flächen in Neuenhagen. Der § 24 Geschützte Landschaftsbestandteile des Landesnaturschutzgesetzes gibt den Gemeinden das Recht innerhalb der Ortslage Baumgruppen und Grünflächen zu schützen.
Die Flächen in der Flur 11 enthalten mit den Ältesten Eichenbestand in Neuenhagen. Ebenso verhält es sich mit den Flurstücken 21 bestehend aus gesunden Buchenbeständen. Diese Bestände können als Ortsbild prägend angesehen werden, da durch die geänderte Baumschutzsatzung der Baumbestand auf Privatgrundstücken stark abnimmt. Ein konkreter Vorschlag wird nicht unterbreitet. Es kommen mehrere Varianten in Betracht.
Haushaltrechtliche Auswirkungen: Vor Erarbeitung eines Lösungsvorschlages können keine Kosten angegeben werden.
gez. Frank Ott
stellv. Vorsitzender
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