In der Märkischen Oderzeitung vom 3.6.2010 erschien ein Artikel , in dem dargestellt wird, dass der Hauptausschuss der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin den Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Hoppegarten aufkündigen wolle. Das ist nicht richtig, die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses haben sich im Gegenteil für eine weitere Kooperation mit den Nachbargemeinden und explizit gegen die Aufkndigung des Kooperationsvertrags ausgesprochen. Bei den zitierten Aussagen handelte es sich um die Meinung einzelner Mitglieder des Hauptausschusses, die keinesfalls konsensfähig waren. Einig war sich die große Mehrheit der Mitglieder darin, dass der Kooperationsvertrag den Entwicklungen angepasst werden muss. Ich habe als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Pro Zukunft in der Sitzung des Hauptausschusses mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Klage gegen das Land Brandenburg gerichtet ist und nicht gegen die Gemeinde Neuenhagen, und dass schon deshalb kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Aufkündigung der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden besteht. Die Kooperation mit der Gemeinde Hoppegarten hat gerade in letzter Zeit zu guten Ergebnissen geführt, so wurde die Verbindung von der Kiefernallee in Neuenhagen zur Goetheallee in Hoppegarten für Radfahrer ausgebaut, ebenso vom S-Bahnhof Hoppegarten zum Einstein-Gymnasium. Auch in Zukunft sind die Gemeindeverwaltungen, wenn sie wirklich zum Wohl ihrer Einwohner arbeiten wollen, auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen, so reichen zum Beispiel die PKW-Parkplätze am S-Bahnhof Hoppegarten bei weitem nicht aus, der S-Bahnhof wird aber zu einem großen Teil von Neuenhagenern frequentiert, ein Regionalbahnhalt in Hoppegarten wäre vor allem auch für Neuenhagen ein großer Gewinn, die Gallopprennbahn ist auch für Neuenhagen sehr wichtig. Bei dieser Sachlage sind verletzte Eitelkeiten einzelner Personen extrem kontraproduktiv, die Gemeinden haben nur gute Zukunftsaussichten, wenn sie zusammenarbeiten.
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