Selbstverständlich hat der Landkreis das Recht und die Pflicht zum Schutz seiner Dienststellen im Notfall Polizei anzufordern, aber das Video der polizeilichen Zwangsmaßnahmen wirft große Zweifel an der Angemessenheit des Vorgehens auf.
Zusammen mit Willkommensinitiativen im Landkreis hatte unsere Fraktion wiederholt die Auslagerung der Ausländerbehörde in die Waldsiedlung Diedersdorf als unnötige und diskriminierende Maßnahme gegen ausländische Mitbürger*innen kritisiert.
Die Auslagerung in eine Waldsiedlung und die damit verbundenen längerer Wege stellen eine zusätzliche Härte für Menschen dar, die häufig traumatisiert sind und sich ohnehin schon in schwierigen Lebensumständen befinden.
Eine Überweisung der Grundsicherung auf das Konto von Geflüchteten würde die Situation wesentlich entschärfen. Obwohl bereits 2016 vom Landrat angekündigt, ist bislang an der Barabholung in der Waldsiedlung festgehalten worden.
Es zeigt sich, dass das ohne Not gewählte Verfahren einer Auszahlung in der Waldsiedlung nicht nur für Geflüchtete und Migrant*innen eine Belastung darstellt, sondern auch für die Mitarbeiter*innen ein hohes Risiko birgt.
Angesichts der vom stellvertretenden Landrat eingestanden Tatsache (RBB Fernsehen 7.11.2019), dass es sich bei dem Ereignis keineswegs um einen Einzelfall handle, sollte der Lankreis diese Praxis dringend überdenken.
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