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Sehr geehrter Herr Landrat,
auf der 22. Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.12.2018 wurde die Notwendigkeit der Führung von Verfahren zur Sicherung bzw. zur Aufhebung von 4 durch den damaligen Kreis Seelow erlassener, auf Grund von bei der Übertragung der Befugnis auf den Kreis durch das Land begangener Formfehler aber nichtiger Landschaftsschutzverordnungen dargelegt. Die Notwendigkeit wurde unter anderem auch mit der Herstellung von Rechtssicherheit für alle Betroffenen begründet. Die Entwürfe von zwei Verordnungen lagen nach Angabe Herrn Schinkels damals bereits vor (lt. Protokoll: "...können wir liefern"). Seither wurde jedoch kein Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorgelegt. Ich frage den Landrat daher: . . .
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