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09.11.07 –
letzter Zeit wurde von verschiedenen Seiten auf die Problematik des zunehmenden Verkehrs in Neuenhagen aufmerksam gemacht. Lösungen soll die neue Verkehrskonzeption aufzeigen, die gegenwärtig erarbeitet wird. Dazu folgende Fragen:
Frage 1: Wann wird die erste Fassung der Verkehrskonzeption fertig gestellt?
Antwort: Es ist vorgesehen, die erste Fassung der Überarbeitung der Verkehrskonzeption Mitte des nächsten Jahres vorzulegen.
Frage 2: In welchen Foren und Gremien wird sie der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden?
Antwort: Die Erarbeitung der Konzeption soll kontinuierlich von den gemeindlichen Gremien und der Öffentlichkeit begleitet werden. Dazu gehören die regelmäßige Beteiligung der Ausschüsse sowie der Öffentlichkeit im Rahmen von Bürgerversammlungen.
Frage 3: Nach welchen Verfahren werden Anregungen und Vorschläge Eingang finden?
Antwort: In welcher Form die Anregungen und Bedenken in die Konzeption Eingang finden weden, wird sich im Rahmen der Diskussionen zu den erstellten Planungen zeigen. Da es sich um die Überarbeitung der vorhandenen Konzeption handelt, ist zurzeit noch nicht genau absehbar, wie groß der Abstimmungsbedarf tatsächlich sein wird. Es ist vorstellbar, dass ähnlich, wie bei den Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen zusätzlich Auslegungen vorgesehen werden und Hinweise dann in Form von Abwägungstabellen in der Gemeindevertretung behandelt werden. Für den Teilbereich der Verkehrskonzeption zur Lärmaktionsplanung ist ohnehin nach EU-Recht eine Bürgerbeteiligung vorgeschrieben.
Frage 4: In welchem Zeitraum soll der zu erstellende Maßnahmekatalog umgesetzt werden, und wie wird der Erfolg der umgesetzten Maßnahmen kontrolliert?
Antwort: Wie die "alte" Verkehrskonzeption soll auch die überarbeitete Fassung als Handreichung fortlaufend über mehrere Jahre die Arbeit der Verwaltung und der gemeindlichen Gremien begleiten. Die Verkehrskonzeption ist eine informelle Planung, sie besitzt von sich aus keine Rechtskraft. Es liegt also im Ermessen der Gemeindevertretung, wann welche Maßnahmen umgesetzt werden. Eine kontinuierliche Kontrolle des Erfolgs der umgesetzten Maßnahmen wird empfohlen. Etwas anders verhält es sich bei der Lärmaktionsplanung. Die Realisierung der von der Gemeinde abgeleiteten Lärmschutzmaßnahmen, die sich auf Straßenzüge außerhalb der gemeindlichen Trägerschaft beziehen, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Baulastträgers.
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